top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Die Dolmetscherei MM GmbH vertreten durch Maseh Muhammad

Die Dolmetscherei MM GmbH, in diesen AGBs „Dolmetscherei“ genannt.​

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dolmetscherei und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Erteilung eines Auftrags, und der Auftraggeber erkennt den Inhalt der AGB an.

2. Leistungsumfang

1. Jeder Auftrag wird gemäß den Prinzipien ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Leistung.

2. Die Dolmetscherei behält sich das Recht vor, einen Auftrag im Einzelfall abzulehnen oder abzurechnen, wenn strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte vorliegen, gegen die guten Sitten verstoßen wird, der Inhalt zu komplex ist oder andere besondere Umstände die Auftragsdurchführung unzumutbar machen.

3. Vertragsschluss

1. Der Auftraggeber kann Dolmetschereinsätze schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website von der Dolmetscherei anfragen. Das Angebot wird üblicherweise auf einem der genannten Wege übermittelt, und der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder online annimmt.

2. Die Dolmetscherei kann nachträglich von einem Vertrag zurücktreten, wenn einer der in Abschnitt 2.2 genannten Gründe für die Zurückweisung des Auftrags vorliegt. In diesem Fall bestehen keine Ersatzansprüche des Auftraggebers.

3. Angebote von der Dolmetscherei sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsschluss kann von einem schriftlichen Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung oder der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig gemacht werden.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber informiert die Dolmetscherei spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen des Auftrags. Bei Druckarbeiten ist ein Korrekturabzug zu bestätigen.

2. Alle für die Auftragsleistung notwendigen Informationen und Unterlagen sind unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig vor Auftragsbeginn bereitzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten entbindet die Dolmetscherei von der Haftung für Fehler, die daraus resultieren.

5. Ausführung des Auftrags und Mängelbeseitigung

1. Die vereinbarte Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erbracht (d. h. “nach bestem Wissen und Gewissen”). Mängel, die auf unklare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von der Dolmetscherei.

2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn er einen objektiv vorhandenen Mangel schriftlich und unverzüglich nach Feststellung geltend macht. Die Nacherfüllung erfordert eine angemessene Frist.

3. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Auftrags erfolgt. In diesem Fall gilt die Leistung als abgenommen.

4. Im Falle des Scheiterns der Nacherfüllung oder einer Ersatzleistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

5. Liefertermine sind bindend, es sei denn, sie werden durch Umstände beeinflusst, die die Dolmetscherei nicht zu vertreten hat.

6. Bei nachträglicher Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu vereinbaren.

6. Haftung

1. Unsere Haftung erstreckt sich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe (maximal Auftragssumme). Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein und beschränkt sich auf den typischerweise entstehenden Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung entscheidend ist und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Organe und Erfüllungsgehilfen.

2. Eine Haftung für Beschädigung oder Verlust der übergebenen Materialien des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist für die ausreichende Sicherung seiner Daten verantwortlich.

3. Der Höchstbetrag für Schadensersatzansprüche darf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes nicht überschreiten.

4. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, übernehmen wir keine Gewährleistung dafür, dass die Leistung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig oder geeignet ist.

7. Berufsgeheimnis

Wir verpflichten uns, alle vom Auftraggeber überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und keinerlei Informationen an Dritte weiterzugeben.

8. Vergütung und Grundlage der Berechnung des Honorars

1. Für Übersetzungen vereinbaren wir mit dem Auftraggeber in der Regel eine Pauschalvergütung oder eine Rahmenvereinbarung bei Groß- und Folgeaufträgen.

2. Wenn keine Vereinbarung nach 8.1 getroffen wird, erfolgt die Berechnung des Umfangs der Übersetzung anhand der Anzahl von Normzeilen der fertigen Übersetzung. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge (Zeichen + Leerzeichen).

3. Die Vergütung für Dolmetschereinsätze erfolgt nach Stunden, Halb- oder Tagespauschalen, nach Vereinbarung oder nach Zeitaufwand (Stunden und Minuten).

4. Neben dem vereinbarten Honorar haben wir Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Diese werden in der Regel vorher mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei umfangreichen Übersetzungen können wir einen angemessenen Vorschuss verlangen.

8.1 Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet

1. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Übersetzung fällig. Die Berechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%. Zahlungen können nur auf den von uns angegebenen Zahlungswegen schuldbefreiend erfolgen.

2. Falls keine Vereinbarungen zum Honorar oder zur Abrechnung der Leistung zwischen dem Auftraggeber und der Dolmetscherei getroffen wurden, gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen, Übersetzern sowie Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, JVEG, Abschnitt 3, § 8-14). (www.jveg.de)

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Die Auftragsarbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Dolmetscherei, und der Auftraggeber hat bis dahin kein Nutzungsrecht.

2. Das Urheberrecht der Dolmetscherei bleibt vorbehalten. Dolmetscherleistungen dürfen ausschließlich zum Zeitpunkt der Erbringung genutzt werden. Eine Aufzeichnung ist nur nach gesonderter, vorheriger Vereinbarung und mit Zustimmung der Dolmetscherei zulässig.

10. Referenz

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Dolmetscherei ihn nach Abschluss des Auftrags auf ihrer Internetseite als Referenz nennt.

11. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine für die Dolmetscherei tätigen Übersetzer oder Dolmetscher abzuwerben und/oder ohne Zustimmung von der Dolmetscherei anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, an die "Die Dolmetscherei" eine angemessene Vertragsstrafe, mindestens jedoch in Höhe von 5.001,00 EUR zu leisten.

12. Vorzeitige Vertragsbeendigung

1. Bei Rücktritt vor Durchführung gelten folgende Pauschalen der vertraglich vereinbarten Preise:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25%,

  • 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 50%,

  • ab 7 Tagen vor dem Termin: 75%.

2. Nach Beginn und bis zur Fertigstellung ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Schadensersatz behält sich die Dolmetscherei vor. Das Widerrufsrecht bleibt unberührt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Für sämtliche Aufträge, diese AGB und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist der Sitz in Hamburg.

14. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Für den Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sind sich die Parteien bereits jetzt einig, dass an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine zulässige Regelung tritt, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Sofern die Parteien Schriftform vereinbart haben, ist diese auch durch E-Mail und Telefax erfüllt.

AGB - Die Dolmetscherei

bottom of page